Zipfelbuben-Fanclub AGB
Regelungen zur Mitgliedschaft/AGB
§ 1 Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme vom Fanclub-Anmeldeformular. Aufnahmegesuche sind an den Leiter des Fanclubs zu richten, der nach freiem Ermessen über die Aufnahme entscheidet. Minderjährige bedürfen zum Eintritt in den Fanclub der vorherigen Zustimmung des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters.
(2) Fanclubleiter und Ansprechpartner des Club-Mitgliedes ist Franziska Kühn, Wiesenstr.4, 85630 Grasbrunn.
(3) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Inanspruchnahme der angebotenen Fanclub-Leistungen welche auf der Website www.zipfelbuben-fanclub.de ersichtlich sind.
(4) Die Mitgliedschaft im Fanclub endet
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a) automatisch nach einem Jahr,
b) durch Auflösung des Fanclubs,
c) durch freiwilligen Austritt, der jederzeit zum Ende eines jeden Jahres möglich ist,
d) durch Ausschluss aus dem Fanclub,
e) durch Tod des Mitglieds
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(5) Über den Ausschluss beschließt der Fanclubleiter mit seinen Mitarbeitern (Fanclubteam) durch Abstimmung. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(6) Personen, die sich um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben, können durch den Fanclubleiter durch einfachen Beschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 2 Beitrag und Laufzeit
(1) Der Fanclubbeitrag beträgt pro Jahr:
Deutschland 20,00 Euro
Österreich, Schweiz 25,00 Euro
Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Mitgliedschaft endet nach einem Jahr und wird nicht automatisch verlängert.
(3) Die jeweiligen Entgelte/Beiträge sind für ein Jahr im Voraus zu entrichten (Vorkasse).
§ 3 Club-Ausweis
(1) Jedes Club-Mitglied erhält zu Beginn der Mitgliedschaft einen Fanclub-Ausweis. Der
Club-Ausweis ist im Begrüßungspaket enthalten und für die Dauer der gebuchten Mitgliedschaft gültig. Der Club-Ausweis dient zur Identifikation des Mitglieds.
Der Club-Ausweis ist nicht übertragbar.
§ 4 Forum / Community / Fanclub
(1) Der Fanclub hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn das Mitglied Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten, oder fanclubinterne Inhalte weitergegeben werden (z.B. Videos)
(2) Der Fanclub ist zur sofortigen Kündigung berechtigt wenn:
(2.1) der Jahresbeitrag trotz Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt.
(2.2) markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten anstehen.
(2.3) in irgendeiner Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird, sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten bzw. vertrieben werden.
(2.4) das Mitglied sich unangemessen gegenüber anderen Fanclubmitgliedern/Organisatoren/Betreibern verhält und den Frieden innerhalb des Fanclubs stört (Beleidigungen u.s.w.).
§ 5 Mitgliederdaten
(1) Durch die Registrierung erklärt sich das Club-Mitglied damit einverstanden, dass die übermittelten Daten durch die Fanclubleiterin Franziska Kühn gespeichert werden.
§ 6 Änderungen und Ergänzungen
(1) Der Fanclubleiter ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens diese Nutzungsbedingungen zu ändern und zu ergänzen.
(2) Die Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche (Fax, Brief, oder E-Mail) Mitteilung den Mitgliedern rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Diese gelten mit der Inanspruchnahme von Club-Leistungen als akzeptiert. Weiterhin gelten diese als stillschweigend akzeptiert, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch erhebt.
§ 7 Auflösung
Die Gemeinschaft kann nur durch Beschluss vom Management der Zipfelbuben) bzw. durch den Fanclubleiter aufgelöst werden. Im Falle der Auflösung besteht kein Recht für die Mitglieder auf Zurückzahlung der Beitragsleistungen.
§ 8 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
§ 9 Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Regelungen treten am Tag der Eröffnung des Fanclubs in Kraft |